Samstag, 20.04.2024 11:36 Uhr

Schulische Inklusion: Entscheidend ist das Wohl .......

Verantwortlicher Autor: Landschaftsverband Rheinland Rheinland/Köln, 10.07.2019, 17:40 Uhr
Presse-Ressort von: http://www.wifu.en-a.de Bericht 6574x gelesen

Rheinland/Köln [ENA] Schulische Inklusion: Entscheidend ist das Wohl der Kinder und Jugendlichen. LVR sieht sich der Entwicklung zu einem inklusiven Schulsystem hin verpflichtet / Förderschulen sollen zu Expertisezentren werden und sich für Schülerinnen und Schüler ohne Behinderung öffnen. Jeder Mensch muss die Möglichkeit haben, nach seinen konkreten, individuellen Bedürfnissen, in seiner Geschwindigkeit und mit jenen Rahmenbedingungen

zu lernen, die er braucht. Unter diesem Leitmotiv sieht sich der Landschaftsverband Rheinland (LVR) als Schulträger von 38 Förderschulen im Rheinland der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Prof. Dr. Angela Faber, LVR-Dezernentin Schulen, Inklusionsamt, Soziale Entschädigung, erläutert, wie die aktuellen Rahmenbedingungen und bildungspolitischen Perspektiven für eine gelingende Weiterentwicklung hin zu einem inklusiven Schulsystem aussehen und wie sie sich auf die Aufgaben des LVR als Schulträger auswirken: - Inklusion in der Schule ist seit vielen Jahren ein Thema – wie kann sie endlich gelingen?

Faber: Die Umsetzung der schulischen Inklusion ist ein langer und stetiger, vor allem aber ein vielfältiger und lohnender Prozess. Sie ist mindestens eine Generationenaufgabe. Veränderungen in den Strukturen, im Denken und Handeln aller Menschen sind hierbei von großer Bedeutung. Das benötigt Zeit. Inklusion darf sich im Übrigen aber auch nicht nur auf die Schule beziehen. Sie umspannt alle Lebensphasen eines Menschen: Geburt, Frühförderung, Kita und Schule, Ausbildung, Arbeit und Wohnung. Alle Lebensphasen verbringt der Mensch in gesellschaftlicher Gemeinschaft, was Verständnis, Unterstützung, Toleranz und Akzeptanz erfordert. Schulische Inklusion setzt diesen gesellschaftlichen Bewusstseinswandel voraus und

wird ihn maßgeblich vorantreiben. - Was ist für den schulischen Veränderungsprozess notwendig? Faber: Ein inklusives Schulsystem zu schaffen, erfordert einen Gestaltungsprozess, der von den vorhandenen Strukturen und Ressourcen ausgeht. Allgemeine Schulen müssen in die Lage versetzt werden, diese herausfordernde Aufgabe erfüllen zu können. Die Qualität der individuellen Förderung muss gesichert sein. Die notwendigen Unterstützungsleistungen, die ein Kind mit besonderem Unterstützungsbedarf benötigt, müssen für den gesamten Bildungsweg bereitstehen, damit in Zukunft möglichst viele Kinder in inklusiven Schulen gemeinsam lernen können. Dieses Ziel darf niemals aus dem Blick geraten.

- Welche Aufgaben haben dabei Förderschulen? Gehören sie nicht eigentlich abgeschafft? Faber: Die schulische Inklusion ist grundsätzlich nicht vom Förderort abhängig und darf auch nicht von der Institution aus gedacht werden. Entscheidend sind immer das Wohl der Kinder und Jugendlichen sowie deren konkrete, individuellen Bedarfe. Der LVR garantiert mit seinen Förderschulen eine hohe behinderungsspezifische Qualität der Förderung, Unterstützung und Beratung. Diesen Standard zu erhalten und in die Entwicklung eines inklusiven Schulsystems einzubringen, ist eine zentrale Aufgabe des LVR als Schulträger. Es muss sichergestellt werden, dass in den Schulen des Gemeinsamen Lernens das Fachwissen,

die Expertise und die Erfahrungen der Förderschulen für die individuelle Unterstützung der Kinder und Jugendlichen zur Verfügung stehen. Im Zuge der Umgestaltung des Schulwesens müssen sich die Förderschulen natürlich verändern. Ihre Rolle wandelt sich hin zu Expertisezentren sonderpädagogischer Förderung. Und vor allem müssen sie auch für Kinder und Jugendliche ohne Behinderung zugänglich sein. - Wie werden diese Expertisezentren aufgestellt sein? Faber: Neben der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf steht künftig eine stärkere, aktive Rolle bei der Unterstützung des Gemeinsamen Lernens im Fokus. Dies wird durch multidisziplinäre Teams

(Sonderpädagogik in Schule und Frühförderung, Therapie, Pflege, gegebenenfalls Schulsozialarbeit und weitere Berufsgruppen) ermöglicht. Um die Qualität des Gemeinsamen Lernens zu sichern, ist eine systematische Anbindung der allgemeinen Schulen an die sonderpädagogische Expertise der Förderschulen unerlässlich, zum Beispiel durch Kooperationen zwischen Förderschulen und allgemeinen Schulen. Verbindliche Kooperationen sollen dann auch die Durchlässigkeit der Systeme für die Kinder und Jugendlichen und die Zusammenarbeit zwischen Regel- und Förderschulen verbessern.

- Warum ist Inklusion in der Schule wichtig? Faber: Inklusion in der Schule bietet allen Kindern und Jugendlichen – egal ob mit oder ohne Behinderung – wichtige Vorteile: das Erleben und die Wertschätzung der Vielfalt, die damit verbundenen Möglichkeiten des sozialen Lernens, stark individualisiertes Lernen und das Lernen voneinander in heterogenen Gruppen. Inklusion in einer Förderschule würde auch Kindern und Jugendlichen mit intensivpädagogischen Unterstützungsbedarfen gleichberechtigte Teilhabe und Erleben von Inklusion mit Schülerinnen und Schülern ohne Behinderung ermöglichen. In der Praxis ist diese Gruppe bislang von der schulischen Inklusion so gut wie ausgeschlossen,

da die Bedarfe dieser Kinder und Jugendlichen besonders umfangreich sind, zum Beispiel im Hinblick auf Pflege und Therapie. Die Öffnung der Förderschulen würde dieser Gruppe die inklusive Beschulung ermöglichen: innerhalb kurzer Zeit und ressourcenschonend. Der Landschaftsverband Rheinland… ist Schulträger von 38 Förderschulen mit den Förderschwerpunkten „Körperliche und motorische Entwicklung“, „Sehen“, „Hören und Kommunikation“, „Sprache“ sowie „Emotionale und soziale Entwicklung“.

Er stellt ein qualitativ hochwertiges Förderschulangebot bereit und entwickelt dies, ausgerichtet an den individuellen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen, stetig weiter. Gleichzeitig versteht sich der LVR als aktiver Beförderer der Inklusion in allen Lebensbereichen und verfolgt das Ziel, an einem qualitätsvollen Auf- und Ausbau des inklusiven Schulsystems im Rheinland mitzuwirken.

Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von European-News-Agency können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.
Zurück zur Übersicht
Info.